ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR MAKE-UP DIENSTLEISTUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Make-Up Dienstleistungen zwischen dem Make-Up Artist und dem Kunden.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Make-Up Artist hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Make-up-Artist erbringt Make-Up Dienstleistungen, insbesondere für Hochzeiten und Events.

(2) Die konkreten Leistungen sowie der Leistungsumfang werden individuell vereinbart.

(3) Der Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet wird.

§ 3 Vertragsschluss und Anzahlung

(1) Der Vertrag kommt erst mit der vereinbarten Anzahlung zustande.

(2) Die Anzahlung ist innerhalb einer festgelegten Frist zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Vertrag unwirksam, und der reservierte Termin wird wieder freigegeben.

(3) Anzahlungen werden im Falle einer Absage durch den Kunden nicht erstattet.

§ 4 Stornierung und Terminverschiebung

(1) Eine Terminverschiebung ist bis zu einer bestimmten Frist vor dem ursprünglichen Termin möglich, ohne dass die Anzahlung verfällt.

(2) Bei einer Stornierung nach einer bestimmten Frist sind gestaffelte Ausfallkosten fällig, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richten.

(3) Bei einem vereinbarten Braut-Make-Up hat der Kunde nach dem Probetermin eine Bedenkzeit, innerhalb der eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist gelten die regulären Stornierungsbedingungen.

§ 5 Probetermin

(1) Der Probetermin dient der Festlegung des Make-ups für die Hochzeit oder das Event. Änderungen nach dem Probetermin sind nur bedingt möglich.

(2) Falls der Make-Up Artist den Probetermin aus wichtigen Gründen, die nicht genannt werden müssen, absagen muss, wird dieser nachgeholt, sofern genügend zeitlicher Vorlauf besteht.

(3) Kurz vor der Hochzeit kann ein Nachholtermin für einen abgesagten Probetermin nicht garantiert werden. Probetermine werden in dem Fall nur angeboten, wenn der Make-Up Artist über entsprechend freie Termine verfügt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Leistungserbringung in bar oder per Überweisung zu zahlen.

(2) Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.

§ 7 Verspätung und Nichterscheinen des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

(2) Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten gilt der Termin als nicht wahrgenommen und ist vollumfänglich als Ausfallgebühr zu zahlen, unabhängig vom Grund der Verspätung.

(3) Das Gleiche gilt für nicht abgesagte Termine.

(4) Es liegt im Ermessen des Make-up-Artists, den Termin trotz Verspätung dennoch stattfinden zu lassen.

(5) Verlorene Zeit wird nicht automatisch nachgeholt, es sei denn, der Make-Up Artist ermöglicht dies aus eigener Kulanz.

(6) Findet der Termin trotz Verspätung statt, kann nicht garantiert werden, dass die Dienstleistung in vollem Umfang, wie vereinbart, erbracht wird.

(7) Verspätet sich der Make-Up Artist aus Gründen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, wird die verlorene Zeit nur nachgeholt, sofern dies erforderlich und organisatorisch möglich ist. Eine Verpflichtung zur Verlängerung der Arbeitszeit oder zur Erstattung von Kosten besteht nicht. 

§ 8 Mängel und Nachbesserung

(1) Das Make-Up wird beim Probetermin oder im Rahmen der vereinbarten Leistung individuell abgestimmt.

(2) Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung besteht nur während des Termins. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

(3) Falls der Kunde nach dem Probetermin eine andere Gestaltung wünscht, ist ein weiterer kostenpflichtiger Probetermin erforderlich. Kleinere Änderungen oder Farbanpassungen sind hingegen problemlos möglich.

§ 9 Krankheit und Terminabsage durch den Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine ansteckende Erkrankung unverzüglich mitzuteilen.

(2) Falls ein Ansteckungsrisiko besteht, gilt der Termin als abgesagt. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt nicht.

(3) Der Make-Up Artist ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.

§ 10 Krankheit oder Verhinderung des Make-Up Artists

(1) Sollte der Make-Up Artist aus gesundheitlichen oder unvorhersehbaren Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, wird er sich bemühen, einen Ersatz zu stellen.

(2) Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzes.

(3) Sollte kein Ersatz gestellt werden können, wird eine bereits geleistete Anzahlung nicht erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) Der Make-Up Artist haftet nicht für gesundheitliche Reaktionen auf die verwendeten Kosmetikprodukte, sofern der Kunde nicht ausdrücklich über bekannte Unverträglichkeiten oder Allergien informiert hat.

(2) Der Make-Up Artist übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch verspätetes Erscheinen des Kunden entstehen.

(3) Eine Haftung für höhere Gewalt, die eine Leistungserbringung unmöglich macht, ist ausgeschlossen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Make-up-Artists, sofern gesetzlich zulässig.